Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratung
  1. Vertragsgegenstand

1.1      Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber/die Auftraggeberin[1] in allen vertragsrelevanten Fragen beraten, die der Auftraggeber erfordert. Der Vertragsgegenstand ist in der Auftragsbestätigung definiert.

  1. Vertragsschluss, Beginn, Laufzeit

2.1.     Sie erhalten von uns ein schriftliches und bindendes Angebot, das Sie innerhalb von zwei Wochen nach Absendung einer beigefügten Auftragsbestätigung annehmen können. Entscheidend für den Zeitpunkt der Absendung des Angebots ist das Datum des Poststempels.

2.2.     Mit Zugang der von Ihnen zurückzusendenden und von Ihnen unterschriebenen Auftragsbestätigung kommt  der Vertrag zustande. Der Beratungszeitraum wird vom Auftragnehmer ab Vertragsunterzeichnung veranschlagt. Sollten außergewöhnliche Einflüsse zu einer erkennbaren Überschreitung des Beratungszeitraumes führen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Nach Kenntnisverschaffung ist der Auftragnehmer berechtigt seine Beratungstätigkeit in Fortschreibung der vereinbarten Konditionen fortzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.

2.3      Die Beratungstätigkeit beginnt ohne weiteres mit Unterzeichnung des Vertrags und endet ohne weiteres mit der Erfüllung des Vertragsgegenstandes.

  1. Ort und Zeit der Tätigkeit

3.1      Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort in Absprache mit dem Auftraggeber, ansonsten nach pflichtmäßigem Ermessen. Soweit es der Auftragnehmer für erforderlich erachtet, im Betrieb des Auftraggebers tätig zu sein, so wird er den Auftraggeber rechtzeitig informieren und die Termine abstimmen.

3.2      Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Zeit der innerbetrieblichen Tätigkeit dem Auftragnehmer einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

4.1      Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer der Beratungstätigkeit dem Auftragnehmer sämtliche für die Beratung erforderlichen Geschäftsunterlagen zugänglich zu machen und bei Bedarf Geschäftsvorgänge zu erläutern.

4.2      Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter im Sinne von Abs. 1 unterrichten zu entsprechender Mitarbeit anhalten.

4.3      Steuerberater, Wirtschaftsprüfer des Auftraggebers und sonstige der Schweigepflicht unterliegende Berufsgruppen werden im Bedarfsfall durch den Auftraggeber von der Schweigepflicht entbunden. Dies wird in entsprechenden Vereinbarungen schriftlich festgehalten, unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Auftragsverarbeitung.

  1. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

5.1      Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von dem Auftragnehmer angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz  Mahnung und Fristsetzung durch den Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer zur Kündigung des Vertrages nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt.

5.2      Im Fall der vom Auftraggeber verursachten vorzeitigen Vertragsbeendigung behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf Vergütung, soweit diese nicht erfolgsabhängig ist.

5.3      Der Auftragnehmer erhält darüber hinaus einen Anspruch auf Ersatz der ihm durch Verzug entstandenen Mehraufwendungen sowie des entstandenen Schadens.

5.4      Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

 

  1. Verschwiegenheit

6.1      Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten – auch über das Ende des Beratungsvertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten und dem Auftraggeber die entsprechenden schriftlichen Verpflichtungserklärungen zur Verfügung stellen.

6.2      Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Beratervertrages zurückgeben.

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten

           Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden. Details werden mit der gesetzlich vorgeschriebenen Auftragsverarbeitung in der Anlage explizit beschrieben und vereinbart.

  1. Haftung für Schäden

8.1      Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmer, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

8.2             Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer

     Erfüllungsgehilfen.

  1. Form von Erklärungen

9.1.      Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber SH oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

  1. Vertrauliche Informationen, Datenschutz
    7.1.Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden. Details werden mit der gesetzlich vorgeschriebenen Auftragsverarbeitung in der Anlage explizit beschrieben und vereinbart.
  2. Urheberrechte
    Materialien in Form von Beratungs-Unterlagen, Seminar-Mappen, Arbeits-Materialien, Infomaterialien, Coaching- und Trainingstools usw. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten Weitergabe an Dritte wird seitens SH untersagt. Materialien, wie z.B. Fotografie, Fotolizenzen, die von SH verkauft werden, unterliegen ebenso dem Urheberrecht, deren Nutzung im Kaufvertrag geregelt werden.
  3. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

12.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

12.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Rosenheim für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

13.3.  Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

 

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vorträge und Seminare

  1. Grundlagen

1.1. Für die Verträge wegen Durchführung von Beratungen, Seminaren und Trainings sowie von Vorträgen  zwischen Sabine Hauswirth (nachfolgend SH genannt) und dem Auftraggeber gelten nach Maßgabe des zwischen SH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt SH nicht an, es sei denn, SH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließen, gelten ausschließlich die SH Bedingungen. Soweit keine abweichenden Abmachungen getroffen worden sind, gelten diese Geschäftsbedingungen außer für Seminare entsprechend auch für andere Veranstaltungen von SH (beispielsweise Lehrgänge, Inhouse-Seminare, Workshops, Trainings, Fachtagungen, Coachings).

1.2. Weitere Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Vertragsschluss

2.1. Sie erhalten von uns ein schriftliches und bindendes Angebot, das Sie innerhalb von zwei Wochen nach Absendung einer beigefügten Auftragsbestätigung annehmen können. Entscheidend für den Zeitpunkt der Absendung des Angebots ist das Datum des Poststempels.

2.2. Mit Zugang der von Ihnen zurückzusendenden und von Ihnen unterschriebenen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

2.3. Im Falle von SH selbst organisierten Veranstaltungen wie Seminaren, Trainings oder Vorträgen kommt nach Ihrer Anmeldung, die Sie telefonisch, per Email oder über unsere Veranstaltungssoftware vornehmen können, der Vertrag zustande, sobald Sie von SH Consulting eine Auftragsbestätigung (z.B. per Email, Veranstaltungssoftware, postalisch) erhalten haben.

  1. Zahlungsbedingungen, Honorare, Rechnung

3.1. Für die Buchung SH’s als Consultant/ Speakerin für externe Veranstaltungen, also nicht von SH selbst organisierten Veranstaltungen, gilt: eine Woche nach Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des vereinbarten Honorars fällig, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

3.2. Für von SH selbst organisierte Veranstaltungen wie Vorträge, Seminare oder Trainings sind die Honorare am Tag der Veranstaltung fällig, es sei denn, es wird in der Veranstaltungsbeschreibung explizit etwas Anderes festgelegt. Das Zustandekommen des Vertrages ist in Ziff. 2.3. dieser AGB, die Stornobedingungen in Ziff. 8 dieser AGB geregelt.

3.3. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort nach Zugang zur Zahlung fällig.

3.4. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

3.5. Die mit SH vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Spesen und Reisekosten.

3.6. Als Reisekosten werden an SH erstattet:

– Bahnfahrten in der 1. Klasse

– Flüge in der Economy Class

– Pauschale in Höhe von 0,30 Euro/pro Kilometer (bei Autofahrten)

3.7. Die Hotelunterbringung wird nach Absprache mit SH vorgenommen.

  1. Stornierung des Vertrags

4.1. SH bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten (Storno).

4.2. Storniert der Auftraggeber den Vertrag, hat er folgendes Ausfallhonorar an SH zu bezahlen:

– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,

– 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %,

– 29 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,

– unter 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 %

des vereinbarten Honorars.

 

Die bereits geleistete Anzahlung des Auftraggebers wird dabei von SH mit dem Ausfallhonorar verrechnet.

4.3. Dem Auftraggeber steht in jedem der unter Ziffer 4.2. bezeichneten Fälle der Nachweis frei, dass SH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.4. Eine Stornierung des Vertrags ist von Seiten SH

– bei Terminschwierigkeiten bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

– oder bei Ausfall aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt möglich.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.5. Es wird von beiden Vertragsparteien die Suche nach einem Ersatztermin ernsthaft betrieben und von beiden Parteien schriftlich ein Ersatztermin vorgeschlagen.

4.6. Kann dieser nicht gefunden werden, wird SH sich bemühen, einen Ersatzreferenten mit ähnlicher Qualifikation vorzuschlagen.

4.7. SH bietet dem Kunden eine 100-Prozent-Geld-Zurück-Garantie für Veranstaltungen an unter folgenden Voraussetzungen: der Kunde storniert schriftlich (Nachweis) seinen Vertrag spätestens 4 Stunden nach offiziellem Ende der Veranstaltung unter Angabe seiner Gründe für Unzufriedenheit. Er muss definitiv unzufrieden sein, weil er das Veranstaltungs-Versprechen als nicht eingehalten empfand. Ein späteres Storno wird nicht akzeptiert. Das Storno muss nachweislich in der Agentur eingegangen sein per Fax oder Email.

  1. Haftung für Schäden

5.1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmer, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

5.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer

Erfüllungsgehilfen und Referenten.

  1. Form von Erklärungen

6.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber SH oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

  1. Vertrauliche Informationen, Datenschutz
    7.1.Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden. Details werden mit der gesetzlich vorgeschriebenen Auftragsverarbeitung in der Anlage explizit beschrieben und vereinbart.
  2. Urheberrechte
    Materialien in Form von Beratungs-Unterlagen, Seminar-Mappen, Arbeits-Materialien, Infomaterialien, Coaching- und Trainingstools usw. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten Weitergabe an Dritte wird seitens SH untersagt. Materialien, wie z.B. Fotografie, Fotolizenzen, die von SH verkauft werden, unterliegen ebenso dem Urheberrecht, deren Nutzung im Kaufvertrag geregelt werden.
  3. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

9.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

9.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Rosenheim für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
10.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

 

[1] im Folgenden wird immer in der männlichen Form von Auftraggeber/Auftragnehmer gesprochen. Auch wenn dadurch der Eindruck entsteht, eine nicht gender-gerechte Sprache zu nutzen, wird hier auf das Prinzip der Einfachheit zurückgegriffen.